Was wird aus dem Gebäudeenergiegesetz?

- Neue Heizungsdebatte durch Koalitionsvertrag
- Verbraucherzentrale fordert Planungs- und Technologiesicherheit im Heizungssektor
- Energieberatung hilft bei kurz- und langfristiger Planung
Nachdem sich die Aufregung in der Öffentlichkeit nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor zwei Jahren etwas beruhigt hatte, sorgen die Ankündigungen der kommenden Bundesregierung wieder für Verunsicherung. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“ Ein eigenes Heizungsgesetz gibt es nicht. Gemeint ist der bei der letzten Novelle des GEG neu eingeführte Paragraf 71. Eine Streichung oder Änderung der darin formulierten Anforderungen an neue Heizungsanlagen hätte Auswirkungen sowohl gesamtwirtschaftlich betrachtet als auch für den einzelnen Hausbesitzer. Wenn durch eine Streichung dieses Paragrafen die bundesweiten Ziele zur CO2-Minderung im Gebäudesektor, die von der Europäischen Union (EU) auferlegt sind, deutlich verfehlt werden, wäre ein massiver Zukauf von CO2-Zertifikaten notwendig, der Deutschland teuer zu stehen käme.
Die Heizungsbranche braucht laut eigener Aussage Planungssicherheit und die Verbraucher:innen brauchen Technologiesicherheit zur Orientierung. Die oft zitierte Technologieoffenheit ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bereits im jetzigen Gesetz gegeben, weil dort sieben verschiedene Optionen genannt werden, mit denen man im Gebäude bei einer Heizungserneuerung die Anforderungen erfüllen kann.
„Verbraucher:innen tragen auch ohne das sogenannte Heizungsgesetz mit alten Heiztechniken wie Öl- und Gasheizungen auch künftig ein hohes Kostenrisiko,“ warnt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dies liegt an den ab 2027 voraussichtlich deutlich steigenden CO2-Preisen, die Haushalte mit Öl- oder Gasheizung zu zahlen hätten. Hinzu kommt ein weiteres Kostenrisiko für Betreiber von Erdgasheizungen: Mit weniger werdenden Erdgasnutzern werden die Gasnetzentgelte für die verbleibenden Nutzer deutlich ansteigen.
„Um den Hausbesitzer:innen den Einstieg in die Wärmewende zu erleichtern, wäre es notwendig, dass sowohl die Preise für die Wärmepumpen als auch für den zugehörigen Strom deutlich sinken. Hier sind die Hersteller, die Handwerker, die Stromversorger und die Politik gefragt, um die Randbedingungen deutlich zu verbessern und um die Nachfrage anzukurbeln,“ sagt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter Energie, Klima und Bauen bei der Verbraucherzentrale. „Gleichzeitig muss im Bereich der Nah- und Fernwärme mehr Transparenz Einzug halten, insbesondere bei der Preisgestaltung. Wir freuen uns, dass das so auch im Koalitionsvertrag angekündigt wird.“
Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung eines neuen Gebäudeenergiegesetzes rät die Verbraucherzentrale den Hausbesitzer:innen zu einem besonnenen Vorgehen:
- Bei Heizungen, die nicht älter als fünfzehn Jahre sind, besteht kein akuter Handlungsbedarf. Es lohnt sich jedoch, einen langfristigen Modernisierungsplan für das Haus zu entwickeln.
- Bei Heizungen, die in den nächsten Jahren das Ende ihrer Lebensdauer erreichen, ist eine Energieberatung sinnvoll, um ein nachhaltiges Heizungskonzept zu erstellen. Dabei sollten die Gesamtkosten über 20 Jahre betrachtet werden.
- Auch die kommunale Wärmeplanung kann bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Es lohnt sich, bei der zuständigen Verwaltung nach aktuellen Planungen zu fragen.
Weitere Informationen zum Heizungsthema findet man hier.
VZ-RLP
Wetter in Kaiserslautern Stand 04:45 Uhr Nebel
Gefühlt 10°
Wind 1 km/h
Luftfeuchte 96 %
Wetterdaten: Open-Meteo.com
Aktuelle Beiträge
16. Oktober 2026
16. Oktober 2026
16. Oktober 2026
16. Oktober 2026
Events
Nostalgie mit Charme: Denis Wittberg in der Friedenskapelle
22. Oktober 2026 - 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
18. Januar 2025
2. Februar 2025
17. Juli 2023
6. September 2026
13. Mai 2025
30. März 2025
28. September 2025
8. Mai 2025
10. Juli 2023
2. Oktober 2023
24. Dezember 2025
18. Februar 2026
11. November 2024
29. Mai 2025
15. Februar 2021
17. August 2025
19. Juni 2026
20. Juli 2023
11. November 2024
31. März 2025
2. August 2026
12. April 2025
1. Dezember 2025
11. April 2026
17. Januar 2025
13. Dezember 2025
5. Januar 2024
3. Oktober 2026
8. November 2025
20. Januar 2025
30. August 2026
9. Februar 2026
29. November 2025
27. September 2026


