Damit der Fernseher im November nicht schwarz wird

Öffentlich-rechtliche Sender bald nur noch in HDTV empfangbar
Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Seit dem 7. Januar 2025 strahlt die ARD ihre Programme (Das Erste sowie alle dritten Fernsehprogramme) nur noch in HDTV aus. Nun folgen am 18. November 2025 die Sender des ZDF. Ab diesem Zeitpunkt sind die Fernsehprogramme der ARD und des ZDF ausschließlich in hochauflösender Qualität zu empfangen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sehen bereits jetzt entsprechende Hinweise in den Programmen des ZDF. Die Abschaltung betrifft ausschließlich die Übertragung über Satellit und Kabel. Für Antennenfernsehen (DVB-T2 HD) wurde die Umstellung bereits 2017 vorgenommen.
Was müssen betroffene Verbraucher:innen nun tun, um auch weiterhin die ZDF-Sender empfangen zu können? „In den meisten Fällen reicht ein einfacher Sendersuchlauf, wenn der Fernseher oder der Receiver nicht älter als 10 bis 12 Jahre ist“, erklärt Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Viele moderne Fernseher haben bereits einen integrierten HD-Empfänger.“ Besitzer:innen älterer Geräte mit Satelliten- oder Kabelreceiver müssen unter Umständen einen neuen HD-Receiver anschaffen. Diese sind bereits ab ca. 30 bis 50 Euro erhältlich. Auch Besitzer:innen von Röhrenfernsehern können durch den Austausch des Receivers weiterhin fernsehen, sollten jedoch überlegen, ob nicht auch aus Gründen der Energieeffizienz ein neuer Fernseher mit integriertem Empfangsteil sinnvoller wäre.
Für weitere Informationen und Beratung können sich Verbraucher:innen an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wenden. Die technische Hotline ist immer montags von 10 bis 16 Uhr unter (06131) 28 48 222 zu erreichen. Die telefonische Beratung ist kostenlos. Alternativ können Verbraucher:innen auch eine E-Mail an fernsehen@vz-rlp.de schicken.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
2. November 2025
2. November 2025
1. November 2025
Events
778. Speyerer Herbstmesse
24. Oktober 2025 bis 2. November 2025
-Werbeanzeige-
-Werbeanzeige-
BUNT GEMISCHT
21. April 2024
16. August 2023
4. Januar 2024
31. Dezember 2024
25. Juni 2025
13. Juli 2025
6. Juli 2023
18. November 2024
6. Oktober 2023
16. Oktober 2024
18. September 2023
20. September 2025
15. März 2021
19. April 2023
11. September 2024
22. Januar 2025
13. Januar 2025
13. Mai 2025
22. Februar 2025
26. Februar 2024
2. Oktober 2023
29. August 2025
24. Juli 2023
30. August 2025
22. Januar 2021
15. November 2024
13. Oktober 2025
13. Oktober 2024
22. März 2025
16. Januar 2025
9. Januar 2024
25. Juli 2023
31. Juli 2023
7. Mai 2024
25. Januar 2025
14. April 2025
4. Oktober 2025
4. Januar 2025
